FAQ Open Data Portal Metropole Ruhr
Für Datennutzende
Welche Daten werden hier veröffentlicht?
Im Open Data Portal der Metropole Ruhr können alle offenen Daten der Verwaltungen und deren Partner*innen (z.B. Tochtergesellschaften) aus der Region (näheres zum Gebiet der Metropole Ruhr finden Sie hier: https://www.rvr.ruhr/politik-regionalverband/staedte-kreise/) veröffentlicht werden. Die Daten sind verschiedenen Gruppen (Themen wie Energie, Gesundheit, Soziales und viele mehr) zugeordnet.
Worin besteht der Unterschied zwischen „Lizenz“ und „Nutzungsbedingungen“?
Unter den Nutzungsbedingungen sind die Bedingungen zusammengefasst, die wir als Plattformbetreiber an den Nutzer/die Nutzerin des Portals stellen. Zusätzlich ist jeder einzelne Datensatz unter einer Lizenz (z. B. „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0") veröffentlicht.
Wie finde ich am besten bestimmte Datensätze?
Über den Filterbereich auf der Übersichtsseite der Datensätze lassen sich die Daten nach verschiedenen Kriterien wie beispielsweise Organisation, Lizenz oder Format filtern. Zusätzlich gibt es eine Freitextsuche.
Was mache ich, wenn ich Daten, die mich interessieren, nicht finden kann?
Wenn die von Ihnen gesuchten Daten noch nicht veröffentlicht wurden, stellen Sie gerne eine Anfrage über opendata@rvr.ruhr. Von dort wird die Datenanfrage an die zuständige Institution weitergeben und wenn möglich, werden die Daten als Open Data bereitgestellt.
Ich habe einen Fehler in den Daten gefunden. Wie kann ich darauf aufmerksam machen?
Unter jedem Datensatz gibt es einen Button „Fehler melden“ bitte nutzen Sie diesen entsprechend, egal ob es sich um einen technischen oder inhaltlichen Fehler handelt. Wir leiten den wertvollen Hinweis dann an die richtige Stelle weiter.
Warum werden die einzelnen Datensätze nicht übersichtlicher oder grafisch dargestellt?
Das Open Data Portal stellt sogenannte „Rohdaten“ zur Verfügung. Diese können dann von den interessierten Zielgruppen (z. B.) Bürgerschaft, Software-Firmen, Wissenschaft und Journalismus) individuell genutzt und weiterverwendet werden.
Dürfen die zur Verfügung gestellten Daten kommerziell verwenden werden?
Ja, alle offenen Daten sind grundsätzlich frei verwendbar. Die auf dem Open Data Portal der Metropole Ruhr bereitgestellten Daten stehen weitestgehend unter der Datenlizenz „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und können daher auch kommerziell genutzt werden. Sofern bei einzelnen Datensätzen andere Bedingungen gelten, ist dies in der Beschreibung und bei der Angabe der Lizenz kenntlich gemacht. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen.
Welche Kosten entstehen für die Nutzung der auf dem Portal zur Verfügung gestellten Daten?
Es entstehen keine Kosten. Die Daten auf dem Open Data Portal der Metropole Ruhr können unter Wahrung der Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen kostenfrei genutzt werden.
Für Datenbereitstellende
Wer darf Daten über dieses Portal zur Verfügung stellen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Daten bereitzustellen?
Im Open Data Portal der Metropole Ruhr können alle Verwaltungen der Region Daten bereitstellen. Weitere Bedingungen gibt es nicht.
Welche rechtlichen Vorrausetzungen gibt es in Bezug auf Open Data?
Mit dem Open Data Gesetz wurde ab 2018 beschlossen, dass Daten von unmittelbaren Bundesbehörden maschinenlesbar und entgeltfrei öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Die Bereitstellungspflicht für Open Data wurde ab Juli 2021 mit dem zweiten Open-Data-Gesetz auch auf alle mittelbaren Bundesbehörden sowie Forschungsdaten ausgeweitet. Die Veröffentlichung und die Weiterverwertung von Daten der öffentlichen Verwaltung sind wichtige Faktoren für die Partizipation und Meinungsbildung in einer Demokratie und sollte daher auch über die beschriebenen Behörden hinaus gehen.
Welche Daten aus Kommunen oder öffentlichen Einrichtungen sind für das Portal interessant bzw. geeignet?
Alle Daten, die nicht dem Datenschutz oder der Vertraulichkeit unterliegen und eine offene Datenlizenz haben, können im Open Data Portal bereitgestellt werden. Wir beurteilen Daten nicht nach dem möglichen Interesse, da Daten auch im Zusammenhang mit weiteren Daten oder in einem anderen Kontext interessant sein können.
Welche Möglichkeiten der Datenbereitstellung gibt es?
Die offenen Daten können einerseits manuell über das Backend des Open Data Portals mit einem Redaktionszugang bereitgestellt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Daten automatisiert über ein sogenanntes Harvesting bereitzustellen.
Welche Lizenz muss ich wählen?
Auf Open Definition erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Lizenzmöglichkeiten. Die Empfehlung ist eine möglichst offene Lizenz zu wählen, um eine breite Nutzung zu ermöglichen. „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und „Creative Commons CC-BY 4.0““ sind dabei die gängigsten Lizenzen.
In welchem Format können die Daten bereitgestellt werden?
Es können viele verschiedene Dateiformate hochgeladen werden. Für eine mögliche Weiterverwendung ist es jedoch sinnvoll, wenn die Daten in maschinenlesbaren, offenen Dateiformaten vorliegen. Die Empfehlung lautet daher die Daten, wenn sie nicht über einen Webservice abrufbar sind, als csv-Datei, sowie in der ursprünglichen Formatierung bereitzustellen. So ist eine maximale Verwendbarkeit, bei gleichzeitig guter Interpretierbarkeit, gegeben.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit Daten automatisiert eingestellt werden können?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können also Datenportale angesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Metadaten einheitlich gepflegt werden (nach DCAT-AP Standard). Um zu prüfen, ob eine automatisierte Datenbereitstellung bei Ihnen möglich ist, nehmen Sie gerne unter opendata@rvr.ruhr Kontakt mit uns auf!
Meine Kommune/meine Behörde hat schon ein eigenes Open Data Portal, können wir uns trotzdem auch regional beteiligen und so sichtbar werden?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können so auch bereits bestehende Portale angesprochen werden und die Daten so auch im Portal der Metropole Ruhr sichtbar werden.
Meine Kommune/meine Behörde hat noch kein eigenes Open Data Portal. Welches Angebot bietet der RVR in diesem Fall?
Die Mitgliedskommunen des RVR haben die Möglichkeit für ihre Behörde einen eigenen Mandanten des Open Data Portals kostenfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dieser ist über eine eigene Url abrufbar und dem jeweiligen Corporate Design teilweise anpassbar. Der Vorteil eines Mandanten besteht darin, dass kein eigenes Portal gepflegt und bezahlt werden muss und die Daten von dort automatisch in das regionale Portal fließen.
Im Open Data Portal der Metropole Ruhr können alle offenen Daten der Verwaltungen und deren Partner*innen (z.B. Tochtergesellschaften) aus der Region (näheres zum Gebiet der Metropole Ruhr finden Sie hier: https://www.rvr.ruhr/politik-regionalverband/staedte-kreise/) veröffentlicht werden. Die Daten sind verschiedenen Gruppen (Themen wie Energie, Gesundheit, Soziales und viele mehr) zugeordnet.
Unter den Nutzungsbedingungen sind die Bedingungen zusammengefasst, die wir als Plattformbetreiber an den Nutzer/die Nutzerin des Portals stellen. Zusätzlich ist jeder einzelne Datensatz unter einer Lizenz (z. B. „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0") veröffentlicht.
Wie finde ich am besten bestimmte Datensätze?
Über den Filterbereich auf der Übersichtsseite der Datensätze lassen sich die Daten nach verschiedenen Kriterien wie beispielsweise Organisation, Lizenz oder Format filtern. Zusätzlich gibt es eine Freitextsuche.
Was mache ich, wenn ich Daten, die mich interessieren, nicht finden kann?
Wenn die von Ihnen gesuchten Daten noch nicht veröffentlicht wurden, stellen Sie gerne eine Anfrage über opendata@rvr.ruhr. Von dort wird die Datenanfrage an die zuständige Institution weitergeben und wenn möglich, werden die Daten als Open Data bereitgestellt.
Ich habe einen Fehler in den Daten gefunden. Wie kann ich darauf aufmerksam machen?
Unter jedem Datensatz gibt es einen Button „Fehler melden“ bitte nutzen Sie diesen entsprechend, egal ob es sich um einen technischen oder inhaltlichen Fehler handelt. Wir leiten den wertvollen Hinweis dann an die richtige Stelle weiter.
Warum werden die einzelnen Datensätze nicht übersichtlicher oder grafisch dargestellt?
Das Open Data Portal stellt sogenannte „Rohdaten“ zur Verfügung. Diese können dann von den interessierten Zielgruppen (z. B.) Bürgerschaft, Software-Firmen, Wissenschaft und Journalismus) individuell genutzt und weiterverwendet werden.
Dürfen die zur Verfügung gestellten Daten kommerziell verwenden werden?
Ja, alle offenen Daten sind grundsätzlich frei verwendbar. Die auf dem Open Data Portal der Metropole Ruhr bereitgestellten Daten stehen weitestgehend unter der Datenlizenz „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und können daher auch kommerziell genutzt werden. Sofern bei einzelnen Datensätzen andere Bedingungen gelten, ist dies in der Beschreibung und bei der Angabe der Lizenz kenntlich gemacht. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen.
Welche Kosten entstehen für die Nutzung der auf dem Portal zur Verfügung gestellten Daten?
Es entstehen keine Kosten. Die Daten auf dem Open Data Portal der Metropole Ruhr können unter Wahrung der Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen kostenfrei genutzt werden.
Für Datenbereitstellende
Wer darf Daten über dieses Portal zur Verfügung stellen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Daten bereitzustellen?
Im Open Data Portal der Metropole Ruhr können alle Verwaltungen der Region Daten bereitstellen. Weitere Bedingungen gibt es nicht.
Welche rechtlichen Vorrausetzungen gibt es in Bezug auf Open Data?
Mit dem Open Data Gesetz wurde ab 2018 beschlossen, dass Daten von unmittelbaren Bundesbehörden maschinenlesbar und entgeltfrei öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Die Bereitstellungspflicht für Open Data wurde ab Juli 2021 mit dem zweiten Open-Data-Gesetz auch auf alle mittelbaren Bundesbehörden sowie Forschungsdaten ausgeweitet. Die Veröffentlichung und die Weiterverwertung von Daten der öffentlichen Verwaltung sind wichtige Faktoren für die Partizipation und Meinungsbildung in einer Demokratie und sollte daher auch über die beschriebenen Behörden hinaus gehen.
Welche Daten aus Kommunen oder öffentlichen Einrichtungen sind für das Portal interessant bzw. geeignet?
Alle Daten, die nicht dem Datenschutz oder der Vertraulichkeit unterliegen und eine offene Datenlizenz haben, können im Open Data Portal bereitgestellt werden. Wir beurteilen Daten nicht nach dem möglichen Interesse, da Daten auch im Zusammenhang mit weiteren Daten oder in einem anderen Kontext interessant sein können.
Welche Möglichkeiten der Datenbereitstellung gibt es?
Die offenen Daten können einerseits manuell über das Backend des Open Data Portals mit einem Redaktionszugang bereitgestellt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Daten automatisiert über ein sogenanntes Harvesting bereitzustellen.
Welche Lizenz muss ich wählen?
Auf Open Definition erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Lizenzmöglichkeiten. Die Empfehlung ist eine möglichst offene Lizenz zu wählen, um eine breite Nutzung zu ermöglichen. „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und „Creative Commons CC-BY 4.0““ sind dabei die gängigsten Lizenzen.
In welchem Format können die Daten bereitgestellt werden?
Es können viele verschiedene Dateiformate hochgeladen werden. Für eine mögliche Weiterverwendung ist es jedoch sinnvoll, wenn die Daten in maschinenlesbaren, offenen Dateiformaten vorliegen. Die Empfehlung lautet daher die Daten, wenn sie nicht über einen Webservice abrufbar sind, als csv-Datei, sowie in der ursprünglichen Formatierung bereitzustellen. So ist eine maximale Verwendbarkeit, bei gleichzeitig guter Interpretierbarkeit, gegeben.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit Daten automatisiert eingestellt werden können?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können also Datenportale angesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Metadaten einheitlich gepflegt werden (nach DCAT-AP Standard). Um zu prüfen, ob eine automatisierte Datenbereitstellung bei Ihnen möglich ist, nehmen Sie gerne unter opendata@rvr.ruhr Kontakt mit uns auf!
Meine Kommune/meine Behörde hat schon ein eigenes Open Data Portal, können wir uns trotzdem auch regional beteiligen und so sichtbar werden?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können so auch bereits bestehende Portale angesprochen werden und die Daten so auch im Portal der Metropole Ruhr sichtbar werden.
Meine Kommune/meine Behörde hat noch kein eigenes Open Data Portal. Welches Angebot bietet der RVR in diesem Fall?
Die Mitgliedskommunen des RVR haben die Möglichkeit für ihre Behörde einen eigenen Mandanten des Open Data Portals kostenfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dieser ist über eine eigene Url abrufbar und dem jeweiligen Corporate Design teilweise anpassbar. Der Vorteil eines Mandanten besteht darin, dass kein eigenes Portal gepflegt und bezahlt werden muss und die Daten von dort automatisch in das regionale Portal fließen.
Über den Filterbereich auf der Übersichtsseite der Datensätze lassen sich die Daten nach verschiedenen Kriterien wie beispielsweise Organisation, Lizenz oder Format filtern. Zusätzlich gibt es eine Freitextsuche.
Wenn die von Ihnen gesuchten Daten noch nicht veröffentlicht wurden, stellen Sie gerne eine Anfrage über opendata@rvr.ruhr. Von dort wird die Datenanfrage an die zuständige Institution weitergeben und wenn möglich, werden die Daten als Open Data bereitgestellt.
Ich habe einen Fehler in den Daten gefunden. Wie kann ich darauf aufmerksam machen?
Unter jedem Datensatz gibt es einen Button „Fehler melden“ bitte nutzen Sie diesen entsprechend, egal ob es sich um einen technischen oder inhaltlichen Fehler handelt. Wir leiten den wertvollen Hinweis dann an die richtige Stelle weiter.
Warum werden die einzelnen Datensätze nicht übersichtlicher oder grafisch dargestellt?
Das Open Data Portal stellt sogenannte „Rohdaten“ zur Verfügung. Diese können dann von den interessierten Zielgruppen (z. B.) Bürgerschaft, Software-Firmen, Wissenschaft und Journalismus) individuell genutzt und weiterverwendet werden.
Dürfen die zur Verfügung gestellten Daten kommerziell verwenden werden?
Ja, alle offenen Daten sind grundsätzlich frei verwendbar. Die auf dem Open Data Portal der Metropole Ruhr bereitgestellten Daten stehen weitestgehend unter der Datenlizenz „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und können daher auch kommerziell genutzt werden. Sofern bei einzelnen Datensätzen andere Bedingungen gelten, ist dies in der Beschreibung und bei der Angabe der Lizenz kenntlich gemacht. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen.
Welche Kosten entstehen für die Nutzung der auf dem Portal zur Verfügung gestellten Daten?
Es entstehen keine Kosten. Die Daten auf dem Open Data Portal der Metropole Ruhr können unter Wahrung der Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen kostenfrei genutzt werden.
Für Datenbereitstellende
Wer darf Daten über dieses Portal zur Verfügung stellen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Daten bereitzustellen?
Im Open Data Portal der Metropole Ruhr können alle Verwaltungen der Region Daten bereitstellen. Weitere Bedingungen gibt es nicht.
Welche rechtlichen Vorrausetzungen gibt es in Bezug auf Open Data?
Mit dem Open Data Gesetz wurde ab 2018 beschlossen, dass Daten von unmittelbaren Bundesbehörden maschinenlesbar und entgeltfrei öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Die Bereitstellungspflicht für Open Data wurde ab Juli 2021 mit dem zweiten Open-Data-Gesetz auch auf alle mittelbaren Bundesbehörden sowie Forschungsdaten ausgeweitet. Die Veröffentlichung und die Weiterverwertung von Daten der öffentlichen Verwaltung sind wichtige Faktoren für die Partizipation und Meinungsbildung in einer Demokratie und sollte daher auch über die beschriebenen Behörden hinaus gehen.
Welche Daten aus Kommunen oder öffentlichen Einrichtungen sind für das Portal interessant bzw. geeignet?
Alle Daten, die nicht dem Datenschutz oder der Vertraulichkeit unterliegen und eine offene Datenlizenz haben, können im Open Data Portal bereitgestellt werden. Wir beurteilen Daten nicht nach dem möglichen Interesse, da Daten auch im Zusammenhang mit weiteren Daten oder in einem anderen Kontext interessant sein können.
Welche Möglichkeiten der Datenbereitstellung gibt es?
Die offenen Daten können einerseits manuell über das Backend des Open Data Portals mit einem Redaktionszugang bereitgestellt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Daten automatisiert über ein sogenanntes Harvesting bereitzustellen.
Welche Lizenz muss ich wählen?
Auf Open Definition erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Lizenzmöglichkeiten. Die Empfehlung ist eine möglichst offene Lizenz zu wählen, um eine breite Nutzung zu ermöglichen. „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und „Creative Commons CC-BY 4.0““ sind dabei die gängigsten Lizenzen.
In welchem Format können die Daten bereitgestellt werden?
Es können viele verschiedene Dateiformate hochgeladen werden. Für eine mögliche Weiterverwendung ist es jedoch sinnvoll, wenn die Daten in maschinenlesbaren, offenen Dateiformaten vorliegen. Die Empfehlung lautet daher die Daten, wenn sie nicht über einen Webservice abrufbar sind, als csv-Datei, sowie in der ursprünglichen Formatierung bereitzustellen. So ist eine maximale Verwendbarkeit, bei gleichzeitig guter Interpretierbarkeit, gegeben.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit Daten automatisiert eingestellt werden können?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können also Datenportale angesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Metadaten einheitlich gepflegt werden (nach DCAT-AP Standard). Um zu prüfen, ob eine automatisierte Datenbereitstellung bei Ihnen möglich ist, nehmen Sie gerne unter opendata@rvr.ruhr Kontakt mit uns auf!
Meine Kommune/meine Behörde hat schon ein eigenes Open Data Portal, können wir uns trotzdem auch regional beteiligen und so sichtbar werden?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können so auch bereits bestehende Portale angesprochen werden und die Daten so auch im Portal der Metropole Ruhr sichtbar werden.
Meine Kommune/meine Behörde hat noch kein eigenes Open Data Portal. Welches Angebot bietet der RVR in diesem Fall?
Die Mitgliedskommunen des RVR haben die Möglichkeit für ihre Behörde einen eigenen Mandanten des Open Data Portals kostenfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dieser ist über eine eigene Url abrufbar und dem jeweiligen Corporate Design teilweise anpassbar. Der Vorteil eines Mandanten besteht darin, dass kein eigenes Portal gepflegt und bezahlt werden muss und die Daten von dort automatisch in das regionale Portal fließen.
Unter jedem Datensatz gibt es einen Button „Fehler melden“ bitte nutzen Sie diesen entsprechend, egal ob es sich um einen technischen oder inhaltlichen Fehler handelt. Wir leiten den wertvollen Hinweis dann an die richtige Stelle weiter.
Das Open Data Portal stellt sogenannte „Rohdaten“ zur Verfügung. Diese können dann von den interessierten Zielgruppen (z. B.) Bürgerschaft, Software-Firmen, Wissenschaft und Journalismus) individuell genutzt und weiterverwendet werden.
Dürfen die zur Verfügung gestellten Daten kommerziell verwenden werden?
Ja, alle offenen Daten sind grundsätzlich frei verwendbar. Die auf dem Open Data Portal der Metropole Ruhr bereitgestellten Daten stehen weitestgehend unter der Datenlizenz „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und können daher auch kommerziell genutzt werden. Sofern bei einzelnen Datensätzen andere Bedingungen gelten, ist dies in der Beschreibung und bei der Angabe der Lizenz kenntlich gemacht. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen.
Welche Kosten entstehen für die Nutzung der auf dem Portal zur Verfügung gestellten Daten?
Es entstehen keine Kosten. Die Daten auf dem Open Data Portal der Metropole Ruhr können unter Wahrung der Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen kostenfrei genutzt werden.
Für Datenbereitstellende
Wer darf Daten über dieses Portal zur Verfügung stellen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Daten bereitzustellen?
Im Open Data Portal der Metropole Ruhr können alle Verwaltungen der Region Daten bereitstellen. Weitere Bedingungen gibt es nicht.
Welche rechtlichen Vorrausetzungen gibt es in Bezug auf Open Data?
Mit dem Open Data Gesetz wurde ab 2018 beschlossen, dass Daten von unmittelbaren Bundesbehörden maschinenlesbar und entgeltfrei öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Die Bereitstellungspflicht für Open Data wurde ab Juli 2021 mit dem zweiten Open-Data-Gesetz auch auf alle mittelbaren Bundesbehörden sowie Forschungsdaten ausgeweitet. Die Veröffentlichung und die Weiterverwertung von Daten der öffentlichen Verwaltung sind wichtige Faktoren für die Partizipation und Meinungsbildung in einer Demokratie und sollte daher auch über die beschriebenen Behörden hinaus gehen.
Welche Daten aus Kommunen oder öffentlichen Einrichtungen sind für das Portal interessant bzw. geeignet?
Alle Daten, die nicht dem Datenschutz oder der Vertraulichkeit unterliegen und eine offene Datenlizenz haben, können im Open Data Portal bereitgestellt werden. Wir beurteilen Daten nicht nach dem möglichen Interesse, da Daten auch im Zusammenhang mit weiteren Daten oder in einem anderen Kontext interessant sein können.
Welche Möglichkeiten der Datenbereitstellung gibt es?
Die offenen Daten können einerseits manuell über das Backend des Open Data Portals mit einem Redaktionszugang bereitgestellt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Daten automatisiert über ein sogenanntes Harvesting bereitzustellen.
Welche Lizenz muss ich wählen?
Auf Open Definition erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Lizenzmöglichkeiten. Die Empfehlung ist eine möglichst offene Lizenz zu wählen, um eine breite Nutzung zu ermöglichen. „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und „Creative Commons CC-BY 4.0““ sind dabei die gängigsten Lizenzen.
In welchem Format können die Daten bereitgestellt werden?
Es können viele verschiedene Dateiformate hochgeladen werden. Für eine mögliche Weiterverwendung ist es jedoch sinnvoll, wenn die Daten in maschinenlesbaren, offenen Dateiformaten vorliegen. Die Empfehlung lautet daher die Daten, wenn sie nicht über einen Webservice abrufbar sind, als csv-Datei, sowie in der ursprünglichen Formatierung bereitzustellen. So ist eine maximale Verwendbarkeit, bei gleichzeitig guter Interpretierbarkeit, gegeben.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit Daten automatisiert eingestellt werden können?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können also Datenportale angesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Metadaten einheitlich gepflegt werden (nach DCAT-AP Standard). Um zu prüfen, ob eine automatisierte Datenbereitstellung bei Ihnen möglich ist, nehmen Sie gerne unter opendata@rvr.ruhr Kontakt mit uns auf!
Meine Kommune/meine Behörde hat schon ein eigenes Open Data Portal, können wir uns trotzdem auch regional beteiligen und so sichtbar werden?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können so auch bereits bestehende Portale angesprochen werden und die Daten so auch im Portal der Metropole Ruhr sichtbar werden.
Meine Kommune/meine Behörde hat noch kein eigenes Open Data Portal. Welches Angebot bietet der RVR in diesem Fall?
Die Mitgliedskommunen des RVR haben die Möglichkeit für ihre Behörde einen eigenen Mandanten des Open Data Portals kostenfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dieser ist über eine eigene Url abrufbar und dem jeweiligen Corporate Design teilweise anpassbar. Der Vorteil eines Mandanten besteht darin, dass kein eigenes Portal gepflegt und bezahlt werden muss und die Daten von dort automatisch in das regionale Portal fließen.
Ja, alle offenen Daten sind grundsätzlich frei verwendbar. Die auf dem Open Data Portal der Metropole Ruhr bereitgestellten Daten stehen weitestgehend unter der Datenlizenz „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und können daher auch kommerziell genutzt werden. Sofern bei einzelnen Datensätzen andere Bedingungen gelten, ist dies in der Beschreibung und bei der Angabe der Lizenz kenntlich gemacht. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen.
Es entstehen keine Kosten. Die Daten auf dem Open Data Portal der Metropole Ruhr können unter Wahrung der Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen kostenfrei genutzt werden.
Für Datenbereitstellende
Wer darf Daten über dieses Portal zur Verfügung stellen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Daten bereitzustellen?
Im Open Data Portal der Metropole Ruhr können alle Verwaltungen der Region Daten bereitstellen. Weitere Bedingungen gibt es nicht.
Welche rechtlichen Vorrausetzungen gibt es in Bezug auf Open Data?
Mit dem Open Data Gesetz wurde ab 2018 beschlossen, dass Daten von unmittelbaren Bundesbehörden maschinenlesbar und entgeltfrei öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Die Bereitstellungspflicht für Open Data wurde ab Juli 2021 mit dem zweiten Open-Data-Gesetz auch auf alle mittelbaren Bundesbehörden sowie Forschungsdaten ausgeweitet. Die Veröffentlichung und die Weiterverwertung von Daten der öffentlichen Verwaltung sind wichtige Faktoren für die Partizipation und Meinungsbildung in einer Demokratie und sollte daher auch über die beschriebenen Behörden hinaus gehen.
Welche Daten aus Kommunen oder öffentlichen Einrichtungen sind für das Portal interessant bzw. geeignet?
Alle Daten, die nicht dem Datenschutz oder der Vertraulichkeit unterliegen und eine offene Datenlizenz haben, können im Open Data Portal bereitgestellt werden. Wir beurteilen Daten nicht nach dem möglichen Interesse, da Daten auch im Zusammenhang mit weiteren Daten oder in einem anderen Kontext interessant sein können.
Welche Möglichkeiten der Datenbereitstellung gibt es?
Die offenen Daten können einerseits manuell über das Backend des Open Data Portals mit einem Redaktionszugang bereitgestellt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Daten automatisiert über ein sogenanntes Harvesting bereitzustellen.
Welche Lizenz muss ich wählen?
Auf Open Definition erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Lizenzmöglichkeiten. Die Empfehlung ist eine möglichst offene Lizenz zu wählen, um eine breite Nutzung zu ermöglichen. „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und „Creative Commons CC-BY 4.0““ sind dabei die gängigsten Lizenzen.
In welchem Format können die Daten bereitgestellt werden?
Es können viele verschiedene Dateiformate hochgeladen werden. Für eine mögliche Weiterverwendung ist es jedoch sinnvoll, wenn die Daten in maschinenlesbaren, offenen Dateiformaten vorliegen. Die Empfehlung lautet daher die Daten, wenn sie nicht über einen Webservice abrufbar sind, als csv-Datei, sowie in der ursprünglichen Formatierung bereitzustellen. So ist eine maximale Verwendbarkeit, bei gleichzeitig guter Interpretierbarkeit, gegeben.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit Daten automatisiert eingestellt werden können?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können also Datenportale angesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Metadaten einheitlich gepflegt werden (nach DCAT-AP Standard). Um zu prüfen, ob eine automatisierte Datenbereitstellung bei Ihnen möglich ist, nehmen Sie gerne unter opendata@rvr.ruhr Kontakt mit uns auf!
Meine Kommune/meine Behörde hat schon ein eigenes Open Data Portal, können wir uns trotzdem auch regional beteiligen und so sichtbar werden?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können so auch bereits bestehende Portale angesprochen werden und die Daten so auch im Portal der Metropole Ruhr sichtbar werden.
Meine Kommune/meine Behörde hat noch kein eigenes Open Data Portal. Welches Angebot bietet der RVR in diesem Fall?
Die Mitgliedskommunen des RVR haben die Möglichkeit für ihre Behörde einen eigenen Mandanten des Open Data Portals kostenfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dieser ist über eine eigene Url abrufbar und dem jeweiligen Corporate Design teilweise anpassbar. Der Vorteil eines Mandanten besteht darin, dass kein eigenes Portal gepflegt und bezahlt werden muss und die Daten von dort automatisch in das regionale Portal fließen.
Im Open Data Portal der Metropole Ruhr können alle Verwaltungen der Region Daten bereitstellen. Weitere Bedingungen gibt es nicht.
Mit dem Open Data Gesetz wurde ab 2018 beschlossen, dass Daten von unmittelbaren Bundesbehörden maschinenlesbar und entgeltfrei öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Die Bereitstellungspflicht für Open Data wurde ab Juli 2021 mit dem zweiten Open-Data-Gesetz auch auf alle mittelbaren Bundesbehörden sowie Forschungsdaten ausgeweitet. Die Veröffentlichung und die Weiterverwertung von Daten der öffentlichen Verwaltung sind wichtige Faktoren für die Partizipation und Meinungsbildung in einer Demokratie und sollte daher auch über die beschriebenen Behörden hinaus gehen.
Welche Daten aus Kommunen oder öffentlichen Einrichtungen sind für das Portal interessant bzw. geeignet?
Alle Daten, die nicht dem Datenschutz oder der Vertraulichkeit unterliegen und eine offene Datenlizenz haben, können im Open Data Portal bereitgestellt werden. Wir beurteilen Daten nicht nach dem möglichen Interesse, da Daten auch im Zusammenhang mit weiteren Daten oder in einem anderen Kontext interessant sein können.
Welche Möglichkeiten der Datenbereitstellung gibt es?
Die offenen Daten können einerseits manuell über das Backend des Open Data Portals mit einem Redaktionszugang bereitgestellt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Daten automatisiert über ein sogenanntes Harvesting bereitzustellen.
Welche Lizenz muss ich wählen?
Auf Open Definition erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Lizenzmöglichkeiten. Die Empfehlung ist eine möglichst offene Lizenz zu wählen, um eine breite Nutzung zu ermöglichen. „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und „Creative Commons CC-BY 4.0““ sind dabei die gängigsten Lizenzen.
In welchem Format können die Daten bereitgestellt werden?
Es können viele verschiedene Dateiformate hochgeladen werden. Für eine mögliche Weiterverwendung ist es jedoch sinnvoll, wenn die Daten in maschinenlesbaren, offenen Dateiformaten vorliegen. Die Empfehlung lautet daher die Daten, wenn sie nicht über einen Webservice abrufbar sind, als csv-Datei, sowie in der ursprünglichen Formatierung bereitzustellen. So ist eine maximale Verwendbarkeit, bei gleichzeitig guter Interpretierbarkeit, gegeben.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit Daten automatisiert eingestellt werden können?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können also Datenportale angesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Metadaten einheitlich gepflegt werden (nach DCAT-AP Standard). Um zu prüfen, ob eine automatisierte Datenbereitstellung bei Ihnen möglich ist, nehmen Sie gerne unter opendata@rvr.ruhr Kontakt mit uns auf!
Meine Kommune/meine Behörde hat schon ein eigenes Open Data Portal, können wir uns trotzdem auch regional beteiligen und so sichtbar werden?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können so auch bereits bestehende Portale angesprochen werden und die Daten so auch im Portal der Metropole Ruhr sichtbar werden.
Meine Kommune/meine Behörde hat noch kein eigenes Open Data Portal. Welches Angebot bietet der RVR in diesem Fall?
Die Mitgliedskommunen des RVR haben die Möglichkeit für ihre Behörde einen eigenen Mandanten des Open Data Portals kostenfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dieser ist über eine eigene Url abrufbar und dem jeweiligen Corporate Design teilweise anpassbar. Der Vorteil eines Mandanten besteht darin, dass kein eigenes Portal gepflegt und bezahlt werden muss und die Daten von dort automatisch in das regionale Portal fließen.
Alle Daten, die nicht dem Datenschutz oder der Vertraulichkeit unterliegen und eine offene Datenlizenz haben, können im Open Data Portal bereitgestellt werden. Wir beurteilen Daten nicht nach dem möglichen Interesse, da Daten auch im Zusammenhang mit weiteren Daten oder in einem anderen Kontext interessant sein können.
Die offenen Daten können einerseits manuell über das Backend des Open Data Portals mit einem Redaktionszugang bereitgestellt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Daten automatisiert über ein sogenanntes Harvesting bereitzustellen.
Welche Lizenz muss ich wählen?
Auf Open Definition erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Lizenzmöglichkeiten. Die Empfehlung ist eine möglichst offene Lizenz zu wählen, um eine breite Nutzung zu ermöglichen. „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und „Creative Commons CC-BY 4.0““ sind dabei die gängigsten Lizenzen.
In welchem Format können die Daten bereitgestellt werden?
Es können viele verschiedene Dateiformate hochgeladen werden. Für eine mögliche Weiterverwendung ist es jedoch sinnvoll, wenn die Daten in maschinenlesbaren, offenen Dateiformaten vorliegen. Die Empfehlung lautet daher die Daten, wenn sie nicht über einen Webservice abrufbar sind, als csv-Datei, sowie in der ursprünglichen Formatierung bereitzustellen. So ist eine maximale Verwendbarkeit, bei gleichzeitig guter Interpretierbarkeit, gegeben.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit Daten automatisiert eingestellt werden können?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können also Datenportale angesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Metadaten einheitlich gepflegt werden (nach DCAT-AP Standard). Um zu prüfen, ob eine automatisierte Datenbereitstellung bei Ihnen möglich ist, nehmen Sie gerne unter opendata@rvr.ruhr Kontakt mit uns auf!
Meine Kommune/meine Behörde hat schon ein eigenes Open Data Portal, können wir uns trotzdem auch regional beteiligen und so sichtbar werden?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können so auch bereits bestehende Portale angesprochen werden und die Daten so auch im Portal der Metropole Ruhr sichtbar werden.
Meine Kommune/meine Behörde hat noch kein eigenes Open Data Portal. Welches Angebot bietet der RVR in diesem Fall?
Die Mitgliedskommunen des RVR haben die Möglichkeit für ihre Behörde einen eigenen Mandanten des Open Data Portals kostenfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dieser ist über eine eigene Url abrufbar und dem jeweiligen Corporate Design teilweise anpassbar. Der Vorteil eines Mandanten besteht darin, dass kein eigenes Portal gepflegt und bezahlt werden muss und die Daten von dort automatisch in das regionale Portal fließen.
Auf Open Definition erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Lizenzmöglichkeiten. Die Empfehlung ist eine möglichst offene Lizenz zu wählen, um eine breite Nutzung zu ermöglichen. „Deutschland – Zero – Version 2.0“ und „Creative Commons CC-BY 4.0““ sind dabei die gängigsten Lizenzen.
Es können viele verschiedene Dateiformate hochgeladen werden. Für eine mögliche Weiterverwendung ist es jedoch sinnvoll, wenn die Daten in maschinenlesbaren, offenen Dateiformaten vorliegen. Die Empfehlung lautet daher die Daten, wenn sie nicht über einen Webservice abrufbar sind, als csv-Datei, sowie in der ursprünglichen Formatierung bereitzustellen. So ist eine maximale Verwendbarkeit, bei gleichzeitig guter Interpretierbarkeit, gegeben.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit Daten automatisiert eingestellt werden können?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können also Datenportale angesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Metadaten einheitlich gepflegt werden (nach DCAT-AP Standard). Um zu prüfen, ob eine automatisierte Datenbereitstellung bei Ihnen möglich ist, nehmen Sie gerne unter opendata@rvr.ruhr Kontakt mit uns auf!
Meine Kommune/meine Behörde hat schon ein eigenes Open Data Portal, können wir uns trotzdem auch regional beteiligen und so sichtbar werden?
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können so auch bereits bestehende Portale angesprochen werden und die Daten so auch im Portal der Metropole Ruhr sichtbar werden.
Meine Kommune/meine Behörde hat noch kein eigenes Open Data Portal. Welches Angebot bietet der RVR in diesem Fall?
Die Mitgliedskommunen des RVR haben die Möglichkeit für ihre Behörde einen eigenen Mandanten des Open Data Portals kostenfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dieser ist über eine eigene Url abrufbar und dem jeweiligen Corporate Design teilweise anpassbar. Der Vorteil eines Mandanten besteht darin, dass kein eigenes Portal gepflegt und bezahlt werden muss und die Daten von dort automatisch in das regionale Portal fließen.
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können also Datenportale angesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die Metadaten einheitlich gepflegt werden (nach DCAT-AP Standard). Um zu prüfen, ob eine automatisierte Datenbereitstellung bei Ihnen möglich ist, nehmen Sie gerne unter opendata@rvr.ruhr Kontakt mit uns auf!
Das Portal läuft über die Open Source Software CKAN, welche über offene Schnittstellen verfügt. In den meisten Fällen können so auch bereits bestehende Portale angesprochen werden und die Daten so auch im Portal der Metropole Ruhr sichtbar werden.
Meine Kommune/meine Behörde hat noch kein eigenes Open Data Portal. Welches Angebot bietet der RVR in diesem Fall?
Die Mitgliedskommunen des RVR haben die Möglichkeit für ihre Behörde einen eigenen Mandanten des Open Data Portals kostenfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dieser ist über eine eigene Url abrufbar und dem jeweiligen Corporate Design teilweise anpassbar. Der Vorteil eines Mandanten besteht darin, dass kein eigenes Portal gepflegt und bezahlt werden muss und die Daten von dort automatisch in das regionale Portal fließen.
Die Mitgliedskommunen des RVR haben die Möglichkeit für ihre Behörde einen eigenen Mandanten des Open Data Portals kostenfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dieser ist über eine eigene Url abrufbar und dem jeweiligen Corporate Design teilweise anpassbar. Der Vorteil eines Mandanten besteht darin, dass kein eigenes Portal gepflegt und bezahlt werden muss und die Daten von dort automatisch in das regionale Portal fließen.