Entwurf Jahresabschluss 2015

Die Gemeinde hat gemäß § 95 GO NRW in Verbindung mit § 37 GemHVO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

  • Vermögens-,
  • Schulden-,
  • Ertrags- und
  • Finanzlage

der Gemeinde vermittelt. Der Jahresabschluss besteht aus:

  • Ergebnisrechnung
  • Finanzrechnung
  • Teilrechnungen
  • Bilanz und
  • Anhang

Zum besseren Verständnis fügen wir den Entwurf Jahresabschluss 2015 auch als pdf-Datei bei. Weitere Infos gibt es im Entwurf Jahresabschluss 2015

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Quelle http://www.offenedaten.moers.de
Autor Stadt Moers
Verantwortlicher Melanie Paassen
Version v2016.1
Zuletzt aktualisiert August 11, 2023, 14:36 (UTC)
Erstellt Oktober 11, 2021, 12:36 (UTC)

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