Wanderungsbewegungen von Personen, die vor oder nach der Wanderung zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung zählen. Hierzu zählen Ummeldungen von Neben- in Hauptwohnsitz und Neuanmeldungen von Hauptwohnsitzen sowie Ummeldungen von Haupt- in Nebenwohnsitz und Abmeldungen von Hauptwohnsitzen.
Im Jahr 2009 wurden umfangreiche Registerbereinigungen durchgeführt.
Seit 1. Mai 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Darüber hinaus steigen seit 2011 die Flüchtlingszahlen u.a. aufgrund des Bürgerkrieges in Syrien.
Seit dem 01.01.2014 ist die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien aufgehoben.
2015 wurden über 1 Millionen Menschen auf der Flucht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registriert, so viele wie nie zuvor. Seitdem hat sich die Zuwanderung abgeschwächt.
2021 gab es vermehrte Abmeldungen durch Registerbereinigungen in Folge der Impfkampagne bei Personen im Alter von 70 oder mehr Jahren.
Hohe Zuwanderung infolge des Ukrainekrieges im Jahr 2022 und 2023
Für die Jahre 2022 und 2023 liegen nur vorläufige Zahlen vor.
Quelle: FB 12 - Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen; Wanderungsdatei