Sie möchten das Stadtwappen verwenden?
Für die Verwendung des klassischen Stadtwappens werden keine Genehmigungen mehr erteilt. Bestehende Genehmigungen bleiben allerdings bestehen. Das neue "Wappen für alle" steht unter der Beachtung einiger Spielregeln für alle zur Verfügung. Diese Regeln finden Sie im Designhandbuch (https://www.moers.de/media/document/44365) für das "Wappen für alle" und in den unten stehenden Grundsätzen zur Nutzung des Wappens der Stadt Moers.
Grundsätze zur Nutzung des Wappens der Stadt Moers durch Dritte:
-
Die Stadt Moers ist ausschließlich berechtigt, das Stadtwappen zu führen.
-
Einzelne Personen, Personenvereinigungen, Unternehmen, politischen Parteien und deren Untergliederungen, die ihre Verbundenheit mit der Stadt Moers zum Ausdruck bringen möchten, wird das „Wappen für alle“ zur Verwendung und folgenden Maßgaben freigegeben:
-
Das „Wappen für alle“ darf nicht missbräuchlich verwendet werden (zum Beispiel im Zusammenhang mit Inhalten, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können). Ferner darf durch die Nutzung der Stadt kein Schaden entstehen.
Jeder Anschein eines amtlichen Charakters muss vermieden werden. Daher darf niemals neben dem „Wappen für alle“ der Schriftzug „Stadt Moers“ stehen. Ebenso ist eine Verlängerung des schwarzen Horizontalbalkens im Wappen durch schwarze Typografie verboten.
Das „Wappen für alle“ kann kostenlos verwendet werden.
-
Im Fall des Verstoßes gegen diese Maßgaben kann die Verwendung des „Wappen für alle“ im Einzelfall untersagt werden.
-
Die auf der Grundlage der bisher gültigen Wappengrundsätze erteilten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.