RVR

Der Regionalverband Ruhr (RVR) mit Sitz in Essen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Zum Verbandsgebiet zählen die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, und die Kreise Recklinghausen, Wesel, Unna sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis mit insgesamt rund 5,1 Mio. Einwohnern.

Im Zentrum des gesetzlichen Auftrags des RVR steht das Wohl der Metropole Ruhr: Auf allen relevanten regionalen Handlungsfeldern agiert der Verband entweder als Netzwerker, Koordinator, Impulsgeber, Dienstleister oder Projektträger für das Ruhrgebiet.

Die Aufgaben und Tätigkeiten des Verbandes sind im RVR-Gesetz geregelt. Der RVR ist für die staatliche Regionalplanung in der Metropole Ruhr zuständig und ist Träger bedeutender Infrastrukturprojekte wie der „Route der Industriekultur“ und des „Emscher Landschaftsparks“. Zu den ältesten Kernaufgaben des RVR zählen Schutz und Pflege der Umwelt durch Sicherung von Freiflächen.

Der RVR ist der größte kommunale Waldbesitzer in Deutschland. Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehören zudem die regionale Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie die Öffentlichkeitsarbeit für die Metropole Ruhr.

Der RVR ist an zahlreichen Gesellschaften beteiligt: Als Alleingesellschafter fungiert er u. a. bei der Ruhr Tourismus GmbH (RTG), der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) sowie der Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR).

Der RVR wird durch eine Umlage seiner Mitglieder finanziert und bei Projekten durch Fördermittel von Land, Bund und EU unterstützt.

Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und die Regionaldirektorin. Die Verbandsversammlung setzt sich den Ergebnissen der Kommunalwahlen entsprechend zusammen.